Kostenübernahme bei Impotenz

Das Thema Kostenübernahme durch Krankenkassen ist in verschiedene Bereiche gegliedert. Einige Leistungen sind prinzipiell ausgeschlossen, andere werden von gesetzlichen nicht, von privaten Krankenkassen hingegen schon gezahlt.

Grundsätzlich muss man sagen, dass Privatkassen mehr Kosten für Leistungen bei einer sexuellen Störung übernehmen, was jedoch stark abhängig vom Versicherungsvertrag ist.

Klagen zur Kostenübernahme sind demnach bei gesetzlichen Krankenkassen in der Regel aussichtslos, bei Privatkassen gibt es nachweislich Urteile, welche die jeweilige Kasse zur Zahlung verpflichteten. Hier muss man allerdings von Einzelfällen sprechen und man sollte vorher genau abwägen wie lohnenswert dieser Kampf ist.

Diagnose

Seitdem die erektile Dysfunktion per Gerichtsurteil als Krankheit anerkannt wurde, müssen die Krankenkassen die notwendigen Kosten für eine Diagnosestellung übernehmen.

Zur Diagnostik gehören:

  • Ausführliche Anamnese
  • klinisch-urologische Untersuchung
  • Blutentnahme zur Hormonbestimmung
  • Schwellkörperinjektionstest [SKIT] mit Ultraschall zur Messung der Durchblutung einschließlich Spritze und Medikament
  • Duplex-/Doppler-Sonographie

Ein Rezept auszustellen gehört übrigens ebenfalls zu diesen Leistungen. Medikamente die verschreibungspflichtig sind, werden entsprechend als Privat-Rezept ausgeschrieben.

Mit der Änderung der Gesundheitsreform 2004 sind bei der Versorgung von gesetzlichen Krankenkassen „Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz (…)“ (§ 34 SGB V). Betroffen sind hiervon unter Anderem: Viagra, Levitra, Cialis, Generics, SKAT.

Dies betrifft im Übrigen auch Patienten mit nachweislich organischer Ursache, also krankheitsbedingter erektiler Dysfunktion.

Sexualtherapie

Sofern die erektile Dysfunktion psychisch bedingt ist oder eine andere sexuelle Störung vorliegt, zahlen die Krankenkassen die Kosten für Verhaltenstherapie und Psychoanalyse. Therapien gemeinsam mit dem Partner, sowie Gruppengespräche werden jedoch üblicherweise nicht gezahlt.

Operation

Nach einer gründlichen Einzelfallprüfung wird diese Operation von den Krankenkassen genehmigt (oder auch nicht!). Es muss nachweislich medizinisch notwendig sein. Die Kassen wollen diesen Schritt jedoch aufgrund der hohen Kosten üblicherweise einer ganz genauen Prüfung unterziehen.

Mechanische Hilfsmittel

Vakuumpumpen gelten als Heil- und Hilfsmittel und werden entsprechend von den Krankenkassen getragen. Je nachdem welches Gerät gewählt wird, kann es sein, dass die Kasse nur einen Teil der Kosten übernimmt. Die Kosten für Penisringe werden normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen.

Hormontherapie

Bei nachweislich hormoneller Ursache werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Ein ärztlicher Nachweis ist jedoch zwingend erforderlich.

Schwellkörperinjektion ( SKAT )

Wie auch Potenzmittel wird die Injektion von körpereigenen Hormonen in die Schwellkörper nicht von der Krankenkasse übernommen. Gelegentlich kann es sein, dass private Krankenkassen die Kosten hierfür übernehmen, dies muss jedoch oft mit ärztlicher Notwendigkeit belegt oder vor Gericht erstritten werden.

Beckenbodentraining

Die Kosten werden von der Krankenkasse als Präventivmaßnahme oder Nachsorge (bei zum Beispiel einer Operation) übernommen. Meist im Rahmen einer speziellen Bezuschussung, von denen nur eine gewisse Anzahl pro Kalenderjahr gewährt wird.