Ovarialkarzinom

Rehabilitation und Nachsorge

Patienten mit einem Ovarialkarzinom haben ebenso wie alle anderen Patienten mit bösartigen Tumorerkrankungen einen gesetzlich fixierten Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Diese sollen ihnen bei der Bewältigung der Krankheits- und Behandlungsfolgen sowie der Wiedereingliederung und Teilhabe in Beruf und das gesellschaftliche Umfeld Erleichterung und Unterstützung gewähren. Zu diesen Maßnahmen zählen die stationäre Rehabilitation in spezialisierten Kliniken, die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie Unterstützung bei der beruflichen Reintegration. Zur stationären Rehabilitation gehören die Anschlussheilbehandlung (AHB) sowie spätere stationäre Nach- und Festigungsmaßnahmen. Die AHB erfolgt bei Ovarialkarzinom im Anschluss an die operative, Strahlen- und stationäre Chemotherapie, auch nach ambulanten Strahlentherapien kann eine AHB beantragt werden. Kostenträger der AHB sowie jeder weiteren stationären Rehabilitationsmaßnahme sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, in geringerer Zahl auch Krankenkassen sowie in speziellen Fällen die Sozialämter. Die Dauer der AHB beträgt in der Regel vier Wochen. Bei allen anderen stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist nach Antragstellung mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. In der Regel beträgt die Dauer einer solchen stationären Nachsorge drei Wochen. 

Ziel der stationären Rehabilitation ist es, die Ovarialkarzinom - Patientin körperlich und seelisch wieder auf die Belastungen des Alltags- und Berufslebens vorzubereiten. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt und trainiert, wie durch die Ovarialkarzinom -Erkrankung beeinträchtigte körperliche Funktionen wiedererlangt oder verbessert werden, auch der Therapie von Nebenwirkungen bei Ovarialkarzinom wird große Aufmerksamkeit gewidmet. Unterstützung erfahren die  Patientinnen auch in psychologischer Hinsicht, damit eine bessere Krankheitsannahme und Krankheitsbewältigung vollzogen werden kann. Dadurch können Einschränkungen und negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität vermieden bzw. reduziert werden. 

Ob nach Ovarialkarzinom eine Anschlussheilbehandlung oder eine stationäre Nachsorgemaßnahme für Sie in Betracht kommt, berät ihr behandelnder Arzt mit Ihnen. Wenn Sie mit einer AHB einverstanden sind, wird über die Sozialarbeiterin zum Teil in Kooperation mit dem Kostenträger eine geeignete Rehabilitationsklinik ausgewählt. Die Klinik sollte in der Regel wohnortnah (bis etwa 100 km) liegen, um Besuche durch Partner und Familienangehörige zu gewährleisten, die für die psychische Bewältigung der Krebskrankheit mitunter essentiell sind. 

Patienten mit einem Ovarialkarzinom haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Die prozentuale Einstufung des Grades der Behinderung richtet sich nach dem ärztlichen Befundbericht. Es könnten somit auch durch andere Krankheiten bedingte Symptome mit in die Einschätzung des Schweregrades einfließen. Vorteile ergeben sich durch einen Schwerbehindertenausweis vor allem für Berufstätige in Form von verbessertem Kündigungsschutz, zusätzlichem Urlaubsanspruch und steuerlichen Vergünstigungen. Erwähnt werden sollte, dass bei beruflichen Neuorientierungen das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises nicht immer förderlich ist, und manchmal auch dadurch Berufsziele nicht realisiert werden können.

Die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf nach Ovarialkarzinom dient dazu, arbeitfähigen Patientinnen den Übergang zur vollen beruflichen Tätigkeit zu erleichtern. Werden Sie von Ihrem Arzt oder der Krankenversicherung auf die Wiedereingliederung angesprochen und stimmen der Einleitung eines solchen Verfahrens zu, so empfiehlt sich die vertragliche Vereinbarung eines Stufenplanes zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Die Krankenkasse stimmt dann im Allgemeinen das Vorgehen mit allen Beteiligten ab und regelt die finanziellen Konditionen. Bei solch einer stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Phase als Arbeitsunfähigkeitszeit zählt. Weitere Auskünfte zu Rehabilitationsmaßnahmen, Schwerbehindertenrecht sowie beruflicher Wiedereingliederung können Sie auch bei Ihrem Arzt, Ihrer Renten- oder Krankenversicherung und Organisationen, wie der Frauenselbsthilfe nach Krebs, oder der Deutschen Krebshilfe einholen.

Nach der eigentlichen Tumortherapie des Ovarialkarzinom s sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen erforderlich. In den ersten zwei Jahren nach der Behandlung werden diese alle 3 – 4 Monate durchgeführt, die Abstände vergrößern sich in den nachfolgenden Jahren auf 6 – 12 Monate. Diese Zeiträume sind Richtwerte, d. h. abhängig vom persönlichen Befund können die Termine auch in kürzeren oder längeren Abständen erfolgen. 

Zusätzlich zur körperlichen Untersuchung bespricht der Arzt mit Ihnen im Rahmen des Nachsorgeprogramms, wie die Erkrankung bisher verlaufen ist, wie der Allgemeinzustand stabilisiert und weiter verbessert werden, wie der Alltag bewältigt werden kann. Außerdem wird Ihnen Ihr Arzt zu Fragen einer Hormonersatztherapie bei den Nachsorgeuntersuchungen bei Ovarialkarzinom konkrete persönliche Empfehlungen geben. Die Nachsorgeuntersuchungen bezwecken:  

1.      Eine frühzeitige Erkennung von Veränderungen, die auf ein eventuelles Rezidiv hindeuten, das je früher es entdeckt wird auch umso besser in der Regel behandelt werden kann.

2.      Das Erfassen von Beschwerden und Erkrankungen, die in der Folge oder begleitend zur Krebserkrankung und –therapie auftreten und einer Behandlung bedürfen.

3.      Die Abklärung von Möglichkeiten und Zielen rehabilitativer Maßnahmen.

4.      Eine frühzeitige Unterstützung bei weiteren körperlichen, seelischen oder sozialen Problemen.